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Hausarbeit Umweltrecht

Behandelte Probleme u. a.: Anlagenbegriff des BImSchG, materielle Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern (Trägern der öffentlichen Verwaltung), Zurechenbarkeit von durch nicht bestimmungsgemäße Nutzung einer Anlage erzeugtem Lärm zu Lasten des Betreibers, Zumutbarkeit des Lärms spielender Kinder auf Spielplätzen in Wohngebieten.

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