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Hausarbeit
Umweltrecht
Behandelte Probleme u. a.: Anlagenbegriff des
BImSchG,
materielle Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern
(Trägern
der öffentlichen Verwaltung), Zurechenbarkeit von durch nicht
bestimmungsgemäße Nutzung einer Anlage erzeugtem
Lärm
zu Lasten des Betreibers, Zumutbarkeit des Lärms spielender
Kinder
auf Spielplätzen in Wohngebieten. |
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